VERNACHLÄSSIGTE
WEGAMEISE
Lasius neglectus
Im Zuge der Globalisierung erobern auch gebietsfremde, invasive Insektenarten neue Lebensräume. Aufgrund ihrer geringen Grösse werden sie oft erst entdeckt, wenn sie eine grosse Anzahl erreichen und erheblichen Schaden anrichten.
Eines dieser schwer erfassbaren Insekten ist die Ameisenart Lasius neglectus. Sie bildet Superkolonien mit zahlreichen Königinnen und einem grossen Netzwerk kooperierender Nester. Von diesen Superkolonien geht Gefahr für verschiedene Insektenarten, Pflanzen und Gebäude/Infrastruktur aus. Es ist daher wünschenswert, einen neuen Befall dieser invasiven Ameisenart so früh wie möglich festzustellen.
Dieses Unterfangen birgt jedoch eine erhebliche Herausforderung: Die visuelle Unterscheidung zwischen Lasius neglectus und der verwandten, aber einheimischen Art Lasius niger, die in ähnlichen Lebensräumen lebt, ist sehr schwierig. Hunde könnten eine geeignete Methode sein, um einen Befall zu erkennen und frühzeitig Gegenmassnahmen zu ergreifen.
Diese Fragestellung hat Artenspürhunde Schweiz in Zusammenarbeit mit der Baudirektion des Kantons Zürich und der ZHAW im Rahmen einer Bachelorarbeit erforscht. Dabei konnte in einem Line-up Setting gezeigt werden, dass Hunde in der Lage sind, zwischen Lasius neglectus und der nah verwandten Art Lasius niger zu unterscheiden. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zum Einsatz von Spürhunden zur Bekämpfung invasiver Ameisenarten.
Wer Interesse an einer Kopie von Chiaras Arbeit hat, soll sich bitte bei Barbara Wiesendanger, Kanton Zürich, Baudirektion, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Abfallwirtschaft und Betriebe, Biosicherheit barbara.wiesendanger@bd.zh.ch melden.
Das Projekt kann leider nicht weitergeführt werden, da die Rahmenbedingungen für eine weiterführende Ausbildung der Hunde nicht gegeben sind. Um eine professionelle Ausbildung der Hunde auf den Geruch von Nestern zu gewährleisten, ist ein Training an bekannten, jedoch unbehandelten Nestern essenziell. Da ein Aussetzen des Gifteinsatzes bzw. ein Nichtbehandeln von einzelnen Nestern im Gebiet wo bekämpft wird von den verantwortlichen Behörden nicht befürwortet wird, ist diese Grundvoraussetzung nicht gegeben.